FAQ

Wann sollte ich mit meinem Haustier zum Tierarzt gehen?

  • Für regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen sowie für Impfungen, um gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor sie schwerwiegender werden. Durch regelmäßige Checks können versteckte Erkrankungen aufgedeckt werden, die noch keine Symptome zeigen, wie z.B. Zahnerkrankungen, Herzprobleme oder Nierenfunktionsstörungen. Frühzeitige Diagnose und Behandlung erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Therapie und tragen dazu bei, die Lebensqualität Ihres Tieres zu erhalten.
  • Natürlich, wenn Ihr Haustier Anzeichen von Krankheit zeigt (z.B. Appetitlosigkeit, Husten, Durchfall, Lahmheit,…)
  • Im Notfall

 

Was ist ein Notfall?

  • Atemnot
  • Anhaltende Krampfanfälle
  • Starke oder unstillbare Blutungen
  • Unfähigkeit Kot oder Harn zu lassen
  • Schwächeanfälle
  • Anhaltender blutiger Durchfall, mehrfaches starkes Erbrechen
  • Lähmungen der Gliedmaßen
  • Augenverletzungen, auch tiefe Lidwunden
  • Geburtsprobleme
  • Madenbefall
  • Autounfall oder Knochenbrüche
  • Verschlucken von unbekannten Dingen, Giften, Schokolade o.Ä.
  • Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, Unterkühlung

 

Bieten Sie Notfallversorgung an?

  • Ja, wir bieten Notfallversorgung während der Öffnungszeiten an und werden Akutfälle natürlich auch immer bevorzugt behandeln. Bitte informieren Sie uns auch in einem Notfall vorab dennoch telefonisch, um uns die Möglichkeit zu geben Vorbereitungen zu treffen.
  • Außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 18-8 Uhr und an Feiertagen/Wochenende ganztägig) wird der Kleintier-Notdienst in Sachsen über eine Einheitliche Notdienstnummer organisiert. Diese verbindet Sie direkt mit dem für Sie nächsten diensthabenden Tierarzt. Bitte beachten Sie, dass der Notdienst für akute und lebensbedrohliche Notfälle vorgesehen ist. Es handelt sich um eine Rufbereitschaft, daher ist es zwingend notwendig die diensthabende Praxis anzurufen. Im Notdienst können höhere Kosten auf Sie zukommen, als in einer regulären Sprechstunde und müssen direkt vor Ort beglichen werden.

Der Notdienst für Nutztiere und Pferde wird weiterhin von bestehenden Notdienstring eingeteilt und wechselt wöchentlich. Die Einteilung ist einsehbar auf unserer Facebookseite oder auf der Seite des Landratsamtes -> tierärztlichen Bereitschaftsdienst Erzgebirgskreis.

 

 

Offene Sprechstunde oder Terminvereinbarung?

Wir arbeiten mit einer Terminsprechstunde um uns für jeden Fall die nötige Zeit nehmen zu können. Dadurch wird die Wartezeit für Sie verkürzt und der Stress für Ihr Tier so gering wie möglich. Wir haben einen einladenden Wartebereich für unsere Kunden geschaffen, der mit einer gemütlichen Kaffeecke und einer Spielecke für die kleinen Besucher ausgestattet ist. Um den Aufenthalt für Ihre  Haustiere so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir separate Wartezimmer für Hunde und Katzen an. Zudem verfügen wir über getrennte Behandlungsräume, die speziell auf die Bedürfnisse  unserer vierbeinigen Patienten abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, Stress zu vermeiden und eine Catfriendly Umgebung zu schaffen, in der sich sowohl Tiere als auch ihre Besitzer wohlfühlen. Besuchen Sie uns und überzeugen Sie sich selbst!

 

Wie bereite ich mein Haustier auf einen Tierarztbesuch vor?

  • Bringen Sie alle relevanten Unterlagen (z.B. Impfpass) mit.
  • Führen Sie Ihren Hund vor dem Besuch in der Praxis noch einmal aus damit er sich lösen kann. In der Praxis bitten wir Sie, Hunde angeleint zu lassen und die Mitarbeiter und andere Hundebesitzer über Unverträglichkeiten mit anderen Tieren zu informieren.
  • Katzen sollten in einer ausreichend großen, weich gepolsterten und für das Personal idealerweise von oben zugänglichen Transportbox transportiert werden.
  • Kaninchen und Meerschweinchen besuchen die Praxis am besten mit ihrem Partnertier um Stress zu vermeiden. Außerdem sollte die Transportbox kein Einstreu sondern eine Decke/Handtuch oder Zellstoff als Unterlage enthalten.

 

Was passiert bei einer Operation meines Haustiers und was muss ich beachten?

  • Wir erklären Ihnen die Details des Eingriffs im Vorfeld und führen eine ausführliche Beratung durch. Am OP Tag (oder bei umfangreicheren Eingriffen auch bei einem gesonderten Voruntersuchungstermin) wird das Tier eingehend untersucht, um so sicher wie möglich in die Narkose starten zu können.
  • Ihr Tier sollte vor einer Operation nüchtern sein, um das Risiko von Komplikationen während der Anästhesie zu minimieren. Die wichtigsten Gründe dafür sind: Vermeidung von Erbrechen und Aspiration: Wenn das Tier während der Anästhesie erbricht, besteht die Gefahr, dass Futter oder Flüssigkeit in die Lunge gelangen (Aspiration). Das kann zu schweren Atemwegsproblemen oder sogar einer Lungenentzündung führen. Sicherstellung der Anästhesie: Ein leerer Magen hilft, die Wirkung der Anästhesie besser zu kontrollieren. Wenn der Magen voll ist, kann dies die Narkosewirkung beeinflussen und das Risiko für Komplikationen erhöhen.
  • Füttern Sie daher Ihr Tier bitte 8h vor der geplanten Operation nicht mehr. (Ausnahme: Dies gilt nicht für Kaninchen und Meerschweinchen.)
  • Wasser darf uneingeschränkt angeboten werden.
  • Ihr Tier wird am OP-Tag früh zu einem fest vereinbarten Termin von einem Mitarbeiter entgegengenommen und auf unsere Station gebracht.
  • Wir informieren sie direkt nach der OP, dass der Eingriff vorüber ist und können Ihnen zu diesem Zeitpunkt mitteilen, wann sie Ihr Tier wieder abholen können. Bitte haben sie Verständnis, dass jede Narkose einzigartig ist und jedes Tier diese anders Verstoffwechselt. So kann es vorkommen, dass wir Ihr Tier in der Aufwachphase länger als gedacht beobachten möchten, um nachträgliche Komplikationen schnellmöglich erkennen und behandeln zu können.

 

Welche Bezahlungsmöglichkeiten gibt es in der Praxis?

  • Wir akzeptieren Barzahlung sowie gängige Kredit- und EC-Karten.
  • Die Bezahlung erfolgt am Ende der Behandlung bzw. bei Abholung des Tieres aus der Praxis.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir KEINE Ratenzahlung und KEINE Rechnungen anbieten.

 

Was kostet eine Untersuchung?

Die Preise für unsere Leistungen richten sich nach der sogenannten GOT – Gebührenordnung für Tierarzte (->hier) (einem von der Bundesregierung beschlossenem Gesetz).

Dort sind alle denkbaren Einzelleistungen eines Tierarztes als Netto-Preise festgelegt. Diese Preise entsprechen dem 1-fachen Gebührensatz. Tierärzte sind verpflichtet mindestens den 1-fachen Satz für ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Eine Unterschreitung des 1-fachen Satzes ist nicht möglich.

Unter bestimmten Bedingungen kann der Gebührensatz erhöht werden, so ist z.B. im Notdienst immer mindestens der 2-Fache Gebührensatz anzuwenden oder der Satz kann erhöht werden bei außergewöhnlich zeitaufwendigen und schwierigen Behandlungen, widrigen Bedingungen vor Ort, je nach Ausstattung der Praxis oder bei  einem außergewöhnlich hohen Wert des Tieres.

  • Dazu kommen die angewendeten und abgegebenen Medikamente, sowie Verbrauchsmaterialien und ggf. externe Kosten wie Laboruntersuchungen.
  • Bitte haben sie Verständnis, dass eine genaue Kostenschätzung bei den meisten Erkrankungen schwierig ist. Jedes Tier ist einzigartig und braucht eine individuell angepasste Therapie. Bevor umfangreichere Behandlungen oder Operationen geplant oder durchgeführt werden, wird ein Kostenrahmen mit Ihnen besprochen.

 

Wie läuft die Bezahlung ab, wenn mein Tier krankenversichert ist?

  • Sollten Sie für Ihr Tier eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlen Sie die Rechnung zunächst bei uns. Anschließend reichen sie die Rechnung dann bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen den Betrag erstattet.

 

Kann ich mir Medikamente abholen, ohne Patient in der Praxis zu sein?

Es ist nur möglich freiverkäufliche, apothekenpflichtige Medikamente, Ergänzungspräparate oder Futter ohne vorhergehende Behandlung bei uns zu erwerben.

Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ist nur im Rahmen einer aktuellen tierärztlichen Behandlung und nach einer Untersuchung des Tieres zulässig (gemäß § 43 Arzneimittelgesetz – AMG). Besonders bei chronischen Erkrankungen wie Herzproblemen oder Diabetes ist es wichtig, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um Komplikationen zu vermeiden.

Tierärzte, die diese Vorschriften missachten, machen sich gemäß § 95 AMG strafbar, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Wir empfehlen, Ihr Tier mindestens einmal jährlich, zum Beispiel im Rahmen der Impfungen, zu uns zu bringen, um den Gesundheitszustand zu überprüfen. Auch Präparate wie Wurmkuren oder Flohmittel können Nebenwirkungen haben und sollten regelmäßig überprüft werden.