Impfungen
Die Impfung gilt als eine der wichtigsten prophylaktischen Maßnahmen zum Schutz von Pferden gegen virale Erreger wie z.B. Tetanus, Influenza und Herpes, da diese Erreger nicht durch Antibiotika oder Antiparasitika behandelt werden können.
Um einen adäquaten Impfschutz mit ausreichend Antikörpern zu erhalten, muss jede Impfung daher mit einer sogenannten „Grundimmunisierung“ einsteigen, welche nach 4 Wochen wiederholt wird. Danach beträgt das Impf-Intervall in der Regel 1 Jahr, sofern vom Hersteller oder der ständigen Impfkommission nichts anderes empfohlen wird.
Die ständige Impfkommission vet. empfiehlt in ihren Leitlinien drei Impf-Komponenten für Pferde: Equine Influenza („Pferdegrippe“), Tetanus („Wundstarrkrampf“) und Herpes.
Die Equine Influenza ist gekennzeichnet durch typische Grippe-Symptome wie Fieber, Abgeschlagenheit und Atemwegserkrankungen, welche durch bakterielle Sekundärinfektionen noch verschlimmert werden können.Tetanus wird durch überall im Boden vorkommende Clostridien ausgelöst, welche über verunreinigte Wunden in den Körperkreislauf gelangen und durch freigesetzte Toxine Krämpfe und Lähmungen auslösen können, welche zum Atemstillstand führen können. Pferde sind für diese Erkrankung besonders empfindlich.Equine Herpesviren lösen verschiedene Krankheitsbilder aus und können Pneumonien, Spätaborte und Lähmungen bis hin zum Tod verursachen. Bei einer Infektion mit dem Virus bleibt das Tier lebenslang infiziert und die Krankheitssymptome treten vor allem in Stress- und Immunschwäche-Perioden immer wieder auf. Mit einer Impfung kann zwar eine Infektion mit diesem Virus nicht zu 100% verhindert werden, jedoch treten die Symptome nicht so stark auf.
5. | Lebensmonat | EHV |
6. | Lebensmonat | EIV, Tetanus, EHV |
7. | Lebensmonat | EIV, Tetanus |
Halbjährlich | EHV | |
Jährlich | EIV, Tetanus |
Im Falle eines erhöhten Infektionsrisikos sollte die Impfung gegen EIV alle 6 Monate erfolgen.
Legende | EHV... Equines Herpesvirus | |
EIV... Equines Influenzavirus |
Wurmkur
Der Befall des Pferdes mit z.B. Rundwürmern, Bandwürmern oder Magendasseln kann zu verschiedenen, z.T. sogar lebensbedrohlichen Erkrankungen führen. Die Parasiten entziehen dem Pferd Nährstoffe, führen zu Mangelerscheinungen und Leistungsabfall und können bei gehäuftem Auftreten sogar zum Darmverschluss und massiven Koliken führen.
Entwurmung:
- vor dem Weideaustrieb im Frühjahr
- nach dem Weideabtrieb im Herbst
- während der Weidesaison bei erhöhtem Infektionsrisiko
- der Wirkstoff sollte jährlich gewechselt werden, um die Bildung von Resistenzen zu vermeiden
Kennzeichnung und Pferdepass
Jedes Pferd in der EU, das nach dem 1. Juli 2009 geboren wurde, muss gemäß der EU-Verordnung 504/2008 mittels Transponder (Mikro-Chip) und Equiden-Pass gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss bis Ende des Geburtsjahres oder ein halbes Jahr nach Geburt erfolgen (je nachdem, was später liegt). Ratsam ist die Ausstellung bis zu einem Alter von 6 MonatenVon der Chip-Pflicht ausgenommen sind Pferde, die vor Juli 2009 geboren wurden und bereits einen Equiden-Pass besaßen.Die Beantragung des Pferdepasses erfolgt durch den Besitzer.Der Chip wird vom Tierarzt seitlich am Hals mittels Einmal-Kanüle in die Muskulatur implantiert und kann mit einem zugehörigen Lesegerät erfasst werden.
Anschließend wird die Implantationsbestätigung mit den ausgefüllten Unterlagen zum jeweiligen Landeszuchtverband geschickt, welche dann den Pass ausstellt.